Ingenieurbüro Andreas Scholz
Energieberatung, Energieausweis, Luftdichtheitstest, Fördermittel & Thermografie                                               

KfW Fördermittelfördermittel bonn troisdorf

KfW-Fördermittel fördermittel bonn troisdorf

  • Ein Antrag ist immer vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vor Beginn der Maßnahme bedeutet, dass kein "Hammerschlag" auf der Baustelle statt gefunden haben darf. Planungen und auch Berechnungen, Ausschreibungen, Leistungsverzeichnisse dürfen vor dem Beantragen der KfW Fördermittel erbracht werden.  Einige bauliche Leistungen wie z.B. der Gas-Hausanschluss dürfen auch schon bis zu 6 Monate vorab erbracht werden.
  • Vor Beginn der Maßnahme erhalten Sie von mir die BzA (Bestätigung zum Antrag). Mit dieser können Sie im Zuschussportal Ihren persönlichen Zuschuss beantragen. Sie geben sich im Zuschussportal der KfW einen Nutzernamen und ein Passwort und loggen sich ein. Sie werden dann aufgefordert die BzA einzugeben. Diese besteht aus einer Nummer. Diese Nummer erhalten Sie von mir. Sobald die BzA-Nummer eingegeben ist, erscheinen alle technischen Daten zu Ihrer Maßnahme, da diese bei der Erstellung der BzA durch mich bei der KfW gespeichert wurden. Sie schliessen den Vorgang ab und erhalten eine Sofortzusage über die Fördermittel. Nach Beendigung der Maßnahme erstelle ich die BnD (Bestätigung nach Durchführung). Sie loggen sich wieder in das Portal ein, alle Daten zur Höhe der endgültigen Fördermittel sind durch mich bereits hinterlegt. Sie schliessen den Vorgang ab. (Zwischen der Erstellung der BzA und der BnD sind für mich noch einige Dinge zu tun. Hierauf gehe ich unten weiter ein). In der Regel werden Ihnen die KfW Fördermittel zügig, max. innerhalb von 3 Monaten auf Ihr Konto überwiesen. Sollte es sich um eine Finanzierung handeln, Sie haben also die Kreditvariante gewählt, so wird Ihre Bank die BzA und die BnD zur entsprechenden Zeit von Ihnen bzw. mir einfordern. In der Regel handelt es sich bei der Bank um Ihre "Hausbank", bzw. die Bank bei der Sie die Immobilie die saniert werden soll finanziert haben. Mit der KfW Bank direkt werden keine Geschäft getätigt.
  • KfW Fördermittel gibt es für Neubau (153 & 431) und Bestandsimmobilien (151, 152, 430 und 431). Für eine Bestandsimmobilie die förderfähig sein soll, muss die Bauanzeige oder der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.

  • Fördermittel gibt es im Bestand, also der Sanierung  für Einzelmaßnahmen (151) und Effizienzhauskonzepte (152). Die Einzelmaßnahmen beziehen sich auf alle Gebäudeteile, also von unten beginnend mit der Bodenplatte, der Kellerdecke, der Außenwände gegen Erdreich und dem Kellerabgang. Interessant ist, dass beispielweise die energetische Sanierung der Bodenplatte die nur von oben durchgeführt werden kann in großem Umfang gefördert wird. In diesem Fall ist der erforderlich Abbruch des Oberbodens inkl. Estrich, der Abtransport und die Entsorgung sowie eine neue Fussbodenheizung inkl. neuem Estrich und neuem Bodenbelag förderfähig. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass alle Massnahmen die im direkten Zusammenhang mit der energetischen Sanierung eines Bauteils zusammenhängen und erfolgen müssen, auch mitgefördert werden. Anforderungen an die Qualität der Baumaterialien gibt es nicht. Natürlich müssen die Arbeiten von Fachunternehmern duchgeführt werden, ob der Bodenbelag aus Eicheparkett oder Laminat besteht spielt aber keine Rolle. Dieses Prinzip gilt für alle Massnahmen mit den entsprechenden Nebenarbeiten.  An Wänden (Gerüst, Fensterbänke, Dachüberstände), Fenstern & Türen ( Rolladenkästen, Putz- und Malerarbeiten), Dachdämmung von außen (Ziegeleindeckung, Lattungen, Dampfbremse und Unterspannbahn), Dachdämmung von innen (Innenausbau, z.B. Malerarbeiten, Gipskartonverkleidung, Lattungen und Dampfbremse) u.v.m. Eine Liste mit den förderfähigen Kosten der KfW gibt es hier zu sehen:

Liste der förderfähigen Kosten der KfW - Energieeffizient Sanieren Kredit- und Investitionszuschuss


  • Es gibt Kredit- und Zuschussvarianten. Die reinen Zuschussvarianten sind nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften verfügbar.  Eine Übersicht über die Konditionen können Sie hier einsehen:  (Klicken Sie auf der jeweiligen Seite "Konditionen" an

Konditionen im KfW-Programm 430 Bestandssanierung Zuschuss

Konditionen im KfW-Programm Bestandssanierung 151 und 152

Kondtionen im KfW-Programm 153 Neubau (nur Kreditvariante inkl. Zuschuss, keine reine Zuschussvariante)


  • Ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes ist immer einzubinden. Dieser Sachverständige bin ich. Es gibt aber auch Kollegen die Sie hier finden können:

Firmenliste der Bonner Energie Agentur

Liste der Energie-Effizienz-Experten des Bundes


  • Auch die Baubegleitung (431) wird mit 50 % der Kosten bezuschuss. Der Mindestzuschuss beträgt 300 €, d.h. es müssen Kosten von min. 600 € entstehen um den Zuschuss zu erhalten. Für die Förderung einer Baubegleitung sind mehr  Leistungen zu erbringen, als bei einer reinen Fördermittelbegleitung. Neben dem Antrag (BzA und BnD) vor und nach der Maßnahme sowie der Überprüfung, ob die Maßnahme im energetischen Sinne korrekt durchgeführt wurde, sind folgende Maßnahmen förderfähig und auch sinnvoll:

Liste der förderfähigen Leistungen


Das Angebot an Fördermitteln im Bereich des energieeffizienten Bauens ist groß und ändert sich ständig. Es ist daher leider nicht immer möglich, diese auf dieser Seite zusammen zu fassen und immer auf den aktuellen Stand zu bringen. Eine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität kann daher leider nicht garantiert werden.

Nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf, oder rufen Sie an: 0228/1801983, Mobil unter 0177/56 86 542 oder per mail@energieberater-scholz.de