KfW-Fördermittel fördermittel bonn troisdorf
KfW Fördermittel gibt es für Neubau (153 & 431) und Bestandsimmobilien (151, 152, 430 und 431). Für eine Bestandsimmobilie die förderfähig sein soll, muss die Bauanzeige oder der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.
Fördermittel gibt es im Bestand, also der Sanierung für Einzelmaßnahmen (151) und Effizienzhauskonzepte (152). Die Einzelmaßnahmen beziehen sich auf alle Gebäudeteile, also von unten beginnend mit der Bodenplatte, der Kellerdecke, der Außenwände gegen Erdreich und dem Kellerabgang. Interessant ist, dass beispielweise die energetische Sanierung der Bodenplatte die nur von oben durchgeführt werden kann in großem Umfang gefördert wird. In diesem Fall ist der erforderlich Abbruch des Oberbodens inkl. Estrich, der Abtransport und die Entsorgung sowie eine neue Fussbodenheizung inkl. neuem Estrich und neuem Bodenbelag förderfähig. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass alle Massnahmen die im direkten Zusammenhang mit der energetischen Sanierung eines Bauteils zusammenhängen und erfolgen müssen, auch mitgefördert werden. Anforderungen an die Qualität der Baumaterialien gibt es nicht. Natürlich müssen die Arbeiten von Fachunternehmern duchgeführt werden, ob der Bodenbelag aus Eicheparkett oder Laminat besteht spielt aber keine Rolle. Dieses Prinzip gilt für alle Massnahmen mit den entsprechenden Nebenarbeiten. An Wänden (Gerüst, Fensterbänke, Dachüberstände), Fenstern & Türen ( Rolladenkästen, Putz- und Malerarbeiten), Dachdämmung von außen (Ziegeleindeckung, Lattungen, Dampfbremse und Unterspannbahn), Dachdämmung von innen (Innenausbau, z.B. Malerarbeiten, Gipskartonverkleidung, Lattungen und Dampfbremse) u.v.m. Eine Liste mit den förderfähigen Kosten der KfW gibt es hier zu sehen:
Liste der förderfähigen Kosten der KfW - Energieeffizient Sanieren Kredit- und Investitionszuschuss
Es gibt Kredit- und Zuschussvarianten. Die reinen Zuschussvarianten sind nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften verfügbar. Eine Übersicht über die Konditionen können Sie hier einsehen: (Klicken Sie auf der jeweiligen Seite "Konditionen" an
Konditionen im KfW-Programm 430 Bestandssanierung Zuschuss
Konditionen im KfW-Programm Bestandssanierung 151 und 152
Kondtionen im KfW-Programm 153 Neubau (nur Kreditvariante inkl. Zuschuss, keine reine Zuschussvariante)
Ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes ist immer einzubinden. Dieser Sachverständige bin ich. Es gibt aber auch Kollegen die Sie hier finden können:
Firmenliste der Bonner Energie Agentur
Liste der Energie-Effizienz-Experten des Bundes
Auch die Baubegleitung (431) wird mit 50 % der Kosten bezuschuss. Der Mindestzuschuss beträgt 300 €, d.h. es müssen Kosten von min. 600 € entstehen um den Zuschuss zu erhalten. Für die Förderung einer Baubegleitung sind mehr Leistungen zu erbringen, als bei einer reinen Fördermittelbegleitung. Neben dem Antrag (BzA und BnD) vor und nach der Maßnahme sowie der Überprüfung, ob die Maßnahme im energetischen Sinne korrekt durchgeführt wurde, sind folgende Maßnahmen förderfähig und auch sinnvoll:
Liste der förderfähigen Leistungen
Das Angebot an Fördermitteln im Bereich des energieeffizienten Bauens ist groß und ändert sich ständig. Es ist daher leider nicht immer möglich, diese auf dieser Seite zusammen zu fassen und immer auf den aktuellen Stand zu bringen. Eine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität kann daher leider nicht garantiert werden.
Nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf, oder rufen Sie an: 0228/1801983, Mobil unter 0177/56 86 542 oder per mail@energieberater-scholz.de